Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fohs Innovations

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen Fohs Innovations, Inhaber Peter Fohs, (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Fohs Innovations“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Fohs Innovations deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Leistungsgegenstand

  1. Fohs Innovations erbringt Entwicklungsdienstleistungen, insbesondere die Konzeption, Konstruktion und technische Entwicklung von Produkten im Auftrag Dritter.
  2. Zudem bietet Fohs Innovations die Vermarktung, Lizenzierung und Übertragung von gewerblichen Schutzrechten (z. B. Patenten, Gebrauchsmustern, Designs) an.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Projektbeschreibung.

 

3. Vertragsschluss

  1. Angebote von Fohs Innovations sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrags zustande.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt Fohs Innovations alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug ist Fohs Innovations berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

 

6. Schutzrechte und Eigentum

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verbleiben alle Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte an den im Rahmen der Entwicklungsleistungen geschaffenen Ergebnissen bei Fohs Innovations.
  2. Eine Übertragung oder Lizenzierung von Rechten an den Auftraggeber erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
  3. Fohs Innovations ist berechtigt, entwickelte Konzepte und technische Lösungen weiterzuentwickeln und für eigene oder andere Projekte zu nutzen, soweit keine ausdrückliche Exklusivität vereinbart wurde.

 

7. Haftung

  1. Fohs Innovations haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fohs Innovations nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

8. Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

 

9. Abnahme und Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Fohs Innovations erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 10 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen hat Fohs Innovations das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

10. Kündigung

  1. Verträge können aus wichtigem Grund von beiden Parteien fristlos gekündigt werden.
  2. Im Übrigen gelten die vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen.
  3. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

 

11. Referenzen und Namensnennung

Fohs Construction ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und Projektergebnisse in anonymisierter Form für Eigenwerbung zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

 

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Fohs Innovations.

 

13. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Fohs Innovations
Inhaber: Peter Fohs
Steinbruchstraße 20, 66399 Mandelbachtal
info@fohs-innovations.com
Umsatzsteuer-ID DE

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